Ziel der Kurort-Verordnung 

Nach Vorstellung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums soll die neue Kurort-Verordnung unter anderem helfen, das Qualitätsniveau der prädikatisierten Orte zu heben, „um im schärferen internationalen Wettbewerb bestehen zu können“. Ferner soll durch die Regelung eine landesweit einheitliche Überprüfungspraxis geschaffen werden. Bevor das Wirtschaftsministerium gemäß § 3 Abs. 1 der Kurort-Verordnung über einen Antrag entscheidet, ist ein Gutachten von einer Sachverständigenstelle über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung einzuholen (§ 3 Abs. 2 Kurort-VO).

Im Runderlass des Wirtschaftsministeriums vom 24.10.2007 wurde bestätigt, dass die beim Heilbäderverband Niedersachsen e.V. eingerichtete Service-Agentur die Voraussetzungen einer Sachverständigenstelle erfüllt.
Sie steht deshalb den Heilbädern und Kurorten während des Anerkennungsverfahrens als Ansprechpartner und Berater zur Seite. Für die Erholungs-, Küstenbade- und Luftkurorte wurde im Juli 2007 ebenfalls eine neue Regelung getroffen. Sie werden nun von den jeweils zuständigen Regierungsvertretungen betreut (siehe Runderlass des MW vom 24.10.2007).

Ansprechpartner 

Heinz Gustav Wagener
Kurdirektor i.R. / Leiter der Service-Agentur
Telefon: (0 44 03) 6 15 91
E-Mail: info@serviceagentur-niedersachsen.de

Christina Degener
Diplom-Kauffrau
Telefon: (0 44 03) 6 15 91
E-Mail: info@serviceagentur-niedersachsen.de