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Hier finden Sie die Checklisten (je nach Artbezeichnung) für die Antragstellung.
Die allgemeine Checkliste ist lediglich von den hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern auszufüllen.
Ihren Antrag reichen Sie bitte in 2-facher Ausfertigung zusammen mit den ausgefüllten Checklisten, den erforderlichen Gutachten und den weiteren Anlagen über Ihren zuständigen Landkreis bei der Service-Agentur (bei Heilbädern und Kurorten) bzw. bei der zuständigen Regierungsvertretung (bei Erholungs-, Luftkur- und Küstenbadeorten) ein.
Die allgemeine Checkliste ist lediglich von den hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern auszufüllen.
Ihren Antrag reichen Sie bitte in 2-facher Ausfertigung zusammen mit den ausgefüllten Checklisten, den erforderlichen Gutachten und den weiteren Anlagen über Ihren zuständigen Landkreis bei der Service-Agentur (bei Heilbädern und Kurorten) bzw. bei der zuständigen Regierungsvertretung (bei Erholungs-, Luftkur- und Küstenbadeorten) ein.
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